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Allgemeine Reisebedingungen für unsere Reisen

Es gelten die Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter von Pauschalreisen im Sinne des Pauschalreisegesetzes neueste Ausgabe abrufbar unter www.dietrich-touristik.at. Nachfolgend finden Sie die Auszüge daraus.
Die Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Grundlage für alle Leistungen und Tätigkeiten des Transportunternehmens und es tritt hinsichtlich der anderen Leistungen, wie z.B. jener der Beherbergungsbetriebe, nur als Vermittler auf. Die besonderen Bestimmungen der vermittelten und in Anspruch genommenen Leistungen anderer, wie z.B. Bahn, Beherbergungsbetriebe etc. behalten ihre Gültigkeit.
Telefonische Buchung ist für den Kunden rechtsverbindlich.


Gültiger Reisepass/ Personalausweis ist bei allen Reisen erforderlich!


Änderungen
der Reiserouten, Hotels, Aufenthalte, Termine, notwendige Preiserhöhungen wie Treibstoffkosten, Landesgebühren (Flughäfen, Fähren, etc), Wechselkurse werden ausdrücklich vorbehalten und müssen ggf. weiterverrechnet werden soweit diese bei Erstellung des Programmes und vor Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbar waren.
Gerade auf Grund der aktuellen Corona-Situation kann es zu kurzfristigen Einschränkungen, behördlichen Maßnahmen kommen, welche außerhalb u8nseres Einflussbereiches liegen. Diese sind dem Kunden bewusst und werden akzeptiert. Dietrich Touristik kann für diesbezügliche möglicherweise auftretende Schwierigkeiten nicht zur Haftung gezogen werden. Selbstverständlich werden wir in einem solchen Fall unsere bestmögliche Unterstützung gewährleisten.


Anmeldung
Für alle Reisen empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung um spezielle Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigen zu können. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung.


Kontoverbindungen:
Raiffeisenkasse Telfs
Kto.-Nr. 230 011, BLZ 36336
IBAN AT76 3633 6000 0023 0011, BIC RZTIAT22336


Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
Rücktritt mit Stornogebühr

die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:
1. Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)
Bis 6 Wochen vor Reisebeginn € 15,- Bearbeitungsgebühr
bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%
bis 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85%
Später als 2 Tage (48 Stunden) vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises.
Für Tagesfahrten: bis 5 Tage vor Reiseantritt kostenlos, ab 4 Tage vor Reiseantritt 50%, ab 1 Tag vor Reiseantritt oder Nichterscheinen/Stornierung am selben Tag 100%.
Für Gruppenflüge, Kreuzfahrten- und Musicalreisen gelten gesonderte Bestimmungen. Veranstaltungskarten sind zur Gänze fällig.
Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Sonderzüge und Flugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen.
Abweichend von den in den ARB92 festgelegten Stornosätzen gelten folgende Sätze:


No-show
No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er folgende Entschädigungspauschale zu entrichten: 100 % des Reisepreises


Rücktrittsversicherung
Gegen eine reisepreisabhängige Prämie ist der Abschluss einer Reiseversicherung, der Europäischen Reiseversicherung, die zusammen mit der Anmeldung erfolgen muss, möglich. Diese Versicherung umfasst Stornoschutz, Medizinische Leistungen, Reiseunfall, Reisegepäck und Reisehaftpflicht (siehe u.a. KomplettSchutz, BusBahnAuto-KomplettSchutz der europäischen Reiseversicherung).
 

Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung inerhalb folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde.
- bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,
- bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.
b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.


Sitzplatzreservierung im Bus
Grundsätzlich werden die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Eine Sitzplatzzuweisung ist lediglich eine interne Regelung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Sonderwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.


Eintritte
bei Besichtigungen sind nicht inkludiert, sofern diese nicht ausdrücklich als inbegriffen ausgewiesen sind. Kurzfristige Blitzbuchungen oder außerhalb der vorgegebenen Reisetermine sowie Änderungen werden mit € 15,- Bearbeitungsgebühr berechnet.


Rabattaktionen sind jeweils nur einzeln anrechenbar und nicht kumulierbar.


PAUSCHALREISEVERORDNUNG- REISEINSOLVENZABSICHERUNGSVERZEICHNIS
Kundengeldabsicherung gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 im österreichischen Recht gemäß Pauschalreiseverordnung (PRV); nähere Informationen zur Insolvenzabsicherung sind im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis unter GISA-Zahl: 21804120 einsehbar (https://www.gisa.gv.at/abfrage).


Veranstalter: Dietrich Touristik GmbH, Bahnhofstraße 34 -36, A-6410 Telfs.
Wir, Dietrich Touristik GmbH, haben alle unsere Reisenden, für von uns veranstaltete Reisen, bei der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft, Sparkassenplatz 1, 6021 Innsbruck, nach Maßgabe der Pauschalreiseverordnung (PRV) abgesichert.
Ein direkter Anspruch des einzelnen Reisenden ist bei der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft gegeben.
Gemäß § 3 Abs 1 PRV haben Reiseleistungsausübungsberechtigte sicherzustellen, dass dem Reisenden
1. die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), soweit infolge der Insolvenz des Reiseleistungsausübungsberechtigten die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren Bezahlung verlangt,
2. die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und, falls erforderlich, die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – im Fall der Verantwortlichkeit für die Beförderung von Personen – des Vermittlers verbundener Reiseleistungen entstanden sind, und
3. gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise oder der vermittelten verbundenen Reiseleistung erstattet werden.
Gemäß der Pauschalreiseverordnung (PRV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Dietrich Touristik GmbH, A-6410 Telfs, unter folgenden Voraussetzungen abgesichert.
Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt maximal 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden.
Garant ist die Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft, Sparkassenplatz 1, 6021 Innsbruck (Bankgarantie Nr. 2.314.508 vom 13.01.2022).
Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler (Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwijlestr. 4, A-1220 Wien, Tel. 01/317 2500, Fax 01/319 9367) vorzunehmen.
Datenschutz ist uns ein besonderes Anliegen!
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGV, TKG 2003). Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage unter www.dietrich-touristik.at/gut-zu-wissen/Datenschutz.
 

Aktuelles Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge unter www.dietrich-touristik.at
abrufbar.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort: Telfs
Geschäftsführer: Klaus Dietrich
Handelsgericht Innsbruck FN 45012

Größe: 1,54 MB

Detaillierte Geschäftsbedingungen im Sinne des Pauschalreisegesetzes

Achtung: Punkt 20.3 wurde ersatzlos gestrichen